Bereits am 18.07.2024 haben wir an dieser Stelle im kostenlosen Blog mitgeteilt, dass "Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist".
Link zum Blog-Beitrag.
Nunmehr hat sich auch der Deutsche Bundestag am 18. Oktober 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 angenommen.
Damit wird die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte auf alle offenen Fälle nicht mehr angewendet werden. Verluste aus Termingeschäften sind somit vollständig mit Gewinnen verrechenbar. Dies hatte der Finanzausschuss jüngst empfohlen (s. die Beschlussempfehlung nachfolgend als PDF-Dokument).
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